Die Organe des Vereins sind gemäß § 6 der Satzung die folgenden:
Mitgliederversammlung
Vorstand
Beirat
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den zu einer angesetzten Mitgliederversammlung erschienen Vereinsmitgliedern. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, für eine Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Solange zu einer Mitgliederversammlung ordungsgemäß eingeladen wurde, ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Ihre Aufgaben sind
die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands sowie des Berichts des Rechnungsprüfers,
die Entlastung des Vorstands,
die Wahl und Abberufung des Rechnungsprüfers sowie
die Beschlussfassung über die folgenden Sachverhalte:
Satzungsänderungen
Auflösung des Vereins
Haushaltsplan des Vereins
Aufgaben des Vereins
An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken
Beteilung an Gesellschaften
Aufnahme von Darlehen
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus fünf Personen zusammen. Aktuell sind dies:
Erste Vorsitzende - Yvonne Teichmann
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Zweite Vorsitzende -
Katja Hellebrand
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Schriftführerin - Stephanie Kaßing
Kassenwart - Abdelmalik Assakkali
Vertreterin des Magistrats Bad Vilbel - Gesine Wambach
Die Aufgaben des Vorstands sind die Leitung der Vereinsarbeit und die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt jeweils 3 Jahre; die Wiederwahl ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind und ihre Amtstätigkeit aufnehmen können.
Beirat
Der Verein kann einen Beirat haben. Der Beirat wird vom Vorstand ein- und abberufen. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen. Aktuell ist der Beirat nicht besetzt.